top of page

Allgemeinen Geschäfts- und Vertragsbedingungen GUITAR BAR, Winterthur, Schweiz

 

Allgemeines

 

Die vorliegenden Allgemeinen Geschäfts- und Vertragsbedingungen (”AGVB”) ersetzen alle früheren AGVB. Bedingungen des Kunden sind für GUITAR BAR nur bindend, wenn sie diese schriftlich anerkannt hat.

 

Mündliche Vereinbarungen bedürfen zu ihrer Gültigkeit der schriftlichen Bestätigung.

An Kostenvoranschlägen, Zeichnungen und anderen Unterlagen behält sich GUITAR BAR Eigentums- und Urheberrechte vor. Sie dürfen Dritten weder weitergegeben, noch sonst zugänglich gemacht werden.

 

Die Angebote von GUITAR BAR sind freibleibend und ohne Verpflichtung. Aufträge gelten erst als angenommen, wenn GUITAR BAR diese schriftlich bestätigt oder ausgeführt hat. 

 

Abänderungen und Ergänzungen der AGVB bedürfen einer zusätzlichen schriftlichen Vereinbarung. Sollte irgendeine Bestimmung dieser AGVB unwirksam sein, so bleiben deren übriger Inhalt wirksam. 

 

Waren und Dienstleistungen von GUITAR BAR sind durch eingetragene und gesetzlich geschützte Marken gekennzeichnet. Sie dürfen weder durch Hinweise in Preislisten, Offerten, noch irgendwie mit anderen Produkten in Zusammenhang gebracht werden. GUITAR BAR ist berechtigt, Daten, die sie im Rahmen der Geschäftsbeziehungen mit dem Kunden oder von Dritten erhält, im Sinne des Bundesgesetzes über den Datenschutz vom 19. Juni 1992 zu speichern und zu verarbeiten.

 

Preise

 

Die Preise verstehen sich netto ohne Mehrwertsteuer und in Schweizer Franken (CHF), sofern nicht ausdrücklich eine andere Vereinbarung getroffen wurde.

Die Rückforderung von Mehrwertsteuervorleistungen aus dem In- und Ausland ist auch bei einer Fakturierung über GUITAR BAR Sache des Kunden. Die aus nicht rückforderbaren Leistungen entstehende "Taxe occulte" ist durch den Kunden zu tragen.

 

Die Preise gelten für die gesamte Leistung von GUITAR BAR, jedoch ohne Versicherung. 

Sie beruhen auf den aktuellen Fremdkosten für die von GUITAR BAR regelmässig beigezogenen Dienstleistungsunternehmungen. Nicht vorhersehbare Veränderungen dieser Grundlagen erlauben eine entsprechende Anpassung der Preise gegenüber dem Kunden. Die Mehrwertsteuer von 8%, Zoll- und Zollabfertigungskosten werden dem Kunden zusätzlich in Rechnung gestellt.

 

Im Falle von Änderungen aufgrund von Wünschen, bzw. neuen Foderungen des Kunden nach Vertragsabschluss, wie z.B. zusätzliche Wünsche in der Anfertigung behält sich GUITAR BAR vor, einen nach zusätzlichem Zeit- und Sachaufwand bemessenen Aufschlag zu verrechnen.

 

Leistungserbringung

 

Höhere Gewalt und andere von GUITAR BAR nicht verschuldete Ereignisse, die die vertraglich vereinbarte Leistung verunmöglichen, insbesondere Ressourcenmangel, Verkehrs- und Betriebsstörungen etc., berechtigen GUITAR BAR von der Leistungspflicht zurückzutreten, ohne dass der Kunde hieraus Ersatzansprüche geltend machen kann.

Befindet sich GUITAR BAR durch ihr eigenes Verschulden in Verzug, so steht dem Kunden das Recht zu, gegen GUITAR BAR gemäss den Bestimmungen des Schweizerischen Obligationenrechts (OR) vorzugehen.

 

Zahlungsbedingungen

 

Die Rechnungen von GUITAR BAR sind zahlbar brutto Kasse, d.h. ohne Abzüge aller Art innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung. Erfüllungsort für die Auftragserteilung und Zahlung ist die Geschäftsstelle von

GUITAR BAR in 8400 Winterthur | CH.

 

Zahlungen werden wie nachfolgend aufgelistet fällig:

 

Der Kunde stellt die Rechnungsadresse

 

Alle laufenden Rechnungen werden direkt an den Kunden gestellt.

Die Rechnungen werden vor Zustellung an den Kunden durch GUITAR BAR auf ihre Richtigkeit hin geprüft und erst nach entsprechender Visierung dem Kunden zur Zahlung innerhalb der entsprechenden Frist weitergeleitet. In diesem Fall muss die Rechnungsadresse spätestens 7 Tage vor der Fertigstellung mitgeteilt werden. Fakturierung muss ab diesem Zeitpunkt vollumfänglich möglich sein.

 

Kommt der Kunde mit einer Zahlung in Verzug oder verschlechtert sich seine Vermögenslage wesentlich, so kann GUITAR BAR auf alle Forderungen aus den Geschäftsverbindungen, auch soweit diese gestundet sind, sofortige Barzahlung oder Sicherstellung verlangen; dies gilt auch, wenn GUITAR BAR Wechsel oder Schecks angenommen hat. 

 

Unter denselben Voraussetzungen kann GUITAR BAR bei allen laufenden Geschäften weitere Vorauszahlungen verlangen. Kommt der Kunde dieser Abmachung nicht nach, so kann GUITAR BAR aus dem Vertragsverhältnis umgehend austreten, ohne dass der Kunde hieraus Ersatzansprüche geltend machen kann.

 

Bei Überschreitung der Zahlungsfrist können unbeschadet Verzugszinsen in Höhe von 5 % über dem jeweiligen Diskontsatz der Zürcher Kantonalbank, Zürich berechnet werden, sowie für den daraus resultierenden Mehraufwand ein Verzugsschadenersatz eingefordert werden.

Die Zurückhaltung von Zahlungen oder die Verrechnung mit etwaigen Gegenansprüchen irgendwelcher Art des Kunden sind ausgeschlossen, es sei denn, die Gegenansprüche sind unbestritten oder rechtskräftig festgestellt.

 

Bankverbindung: ZKB, Zürich, GUITAR BAR, IBAN: CH33 0070 0110 0072 2166 7  

Beanstandungen und Mängelrügen

 

Beanstandungen des Kunden wegen unvollständiger, unrichtiger oder mangelhafter Leistung kann GUITAR BAR nur berücksichtigen, wenn sie spätestens 5 Tage nach Erhalt der Lieferung in schriftlicher Form eingeschrieben zuhänden GUITAR BAR der Post übergeben werden.

Haftung

  

Soweit nicht in diesem AGVB etwas anderes bestimmt ist, sind Ersatzansprüche des Kunden gegenüber GUITAR BAR ausgeschlossen, sofern sie nicht aus rechtswidriger Absicht oder grober Fahrlässigkeit entstanden sind. 

Die Höhe von Schadenersatzansprüchen gegenüber GUITAR BAR ist auf den Arrangementpreis begrenzt und kann nur unmittelbaren Schaden erfassen.

 

Rückzug des Auftrages

 

Wird ein Auftrag zurückgezogen, so haftet der Auftraggeber für die bereits von GUITAR BAR vorgenommenen Vorbereitungsausgaben und Auslagen. Findet der Rückzug des Auftrages innert den 20 Arbeitstagen statt, so ist zuzüglich den Vorleistungen das gesamte Herstellungshonorar zu entrichten.

  

Anwendbares Recht und Gerichtsstand

 

Auf diese ABGV ist ausschliesslich Schweizerisches Recht anwendbar.

Gerichtsstand ist die Stadt Winterthur. GUITAR BAR ist jedoch berechtigt, den Kunden wahlweise auch an dessen Wohnsitz bzw. Sitz oder Niederlassung einzuklagen.

 

GUITAR BAR, Schaffhauserstrasse 163, 8400 Winterthur | CH

Erstellungsdatum: 01.03.2021

bottom of page